Unterstellung von Waffengewalt

Langenthal Stadttheater Waffengewalt

 

Die folgende Beschreibung der Ereignisse zeigt auf, wie mir von Stadtschreiber D. Steiner Gewalttätigkeit auf Grund legalen Waffenbesitzes angedichtet wurde.

 

†   14.04.2014, Mit den Verantwortlichen der Stadt Langenthal, sowie mit mir in Begleitung eines Anwalts wurde ein Gespräch auf den 20.05.2014 angesetzt.

 

†   16.04.2014, Ich bestätigte per E-Mail meinem Anwalt, dass ich den Besprechungstermin wahrnehme. Der Anwalt bestätigte danach, dass der 20.05.2014 als Besprechungstermin für alle Beteiligten in Ordnung sei. Somit war für mich klar, dass ein Gespräch zum vereinbarten Termin stattfinden wird.

 

Doch was geschah danach?!?

 

†   13.05.2014, Der Anwalt teilte mir telefonisch mit, er werde alleine an das Gespräch vom 20.05.2014 mit den Verantwortlichen der Stadt Langenthal gehen.

 

†   19.05.2014, Der Anwalt telefonierte mir und sagte, er werde nicht an das vereinbarte Gespräch mit den Verantwortlichen der Stadt gehen. Somit finde das Gespräch nicht statt. Ich war verwundert, ging aber davon aus, dass da schon alles richtig laufe und der Anwalt als juristischer Vertreter wohl wisse, wie er vorzugehen habe.

 

†   13.06.2014, Ich erhielt einen Telefonanruf von der Sekretärin meines Anwalts. Sie entschuldigte sich dafür, dass sie sich erst jetzt melde. Die Stadt Langenthal habe am 04.06.2014 dem Anwalt schriftlich mitgeteilt, dass sämtliche Schlüssel des Stadttheaters, welche sich in meinem Besitze befänden, unverzüglich auf der Stadtverwaltung abzugeben seien. Das Betreten des Stadttheaters sei mir ab sofort untersagt. Der Anwalt fände es befremdend, aber er meine, ich solle doch den Befehlen nachkommen.

Nach dem Gespräch war ich zu tiefst verunsichert und “völlig erschlagen“. Die Abgabe der Schlüssel mit sofortigem Zutrittsverbot kam für mich einer Freistellung gleich. Meine Gedanken kreisten nun darum, dass ich alles falsch gemacht habe. Ich kam zum Schluss, dass ich und mein Anwalt unbedingt an das vereinbarte Gespräch vom 20.05.2014 mit der Stadt hätten gehen sollen. Ich vermutete nun, dass mir in der Folge Gesprächsverweigerung und keine Kooperationsbereitschaft vorgeworfen würden. Am Telefon war ich so überrascht, dass ich nicht die richtigen Worte fand. Ich wurde den Gedanken nicht los, dass da irgendetwas im Hintergrund ablief, von dem ich keine Ahnung hatte.

Ich telefonierte zurück an die Sekretärin und bat sie, mir den Brief von der Stadt Langenthal zuzusenden. Sie sagte, sie werde mir zusätzlich den Antwortbrief des Anwalts an die Stadt per E-Mail zukommen lassen.

 

†   04.06.2014, Der Brief von der Stadt Langenthal bestätigte meine Befürchtungen. In dem Schreiben wurde mir Kommunikationsverweigerung vorgeworfen. In Wahrheit war ich ja nie zu einem Gespräch eingeladen worden. Mir dann Gesprächsverweigerung vorzuwerfen war also eine erfundene Lüge, um daraus eine mutwillige Anschuldigung zu kreieren. Aus der Qualifikation 2012 von mir war anhand der schriftlichen Bemerkungen bereits zu ersehen, dass da am Stadttheater "etwas aus dem Ruder lief". Es wäre wohl Sache, ja sogar Pflicht der Personalabteilung gewesen, auf Grund meiner Meldung ein Gespräch einzuleiten. Hinterher Gesprächsverweigerung zu unterstellen entbehrte jedem Anstand. Interessant an diesem Brief war, dass nebst Stadtschreiber D. Steiner zusätzlich der Langenthaler Stadtpräsident Thomas Rufener ebenfalls unterschrieben hatte. Von ihm wäre eigentlich zu erwarten gewesen dass er, auf Grund seiner langjährigen Kenntnis meiner allseits geschätzten und zuverlässigen Arbeit, sich persönlich bei mir erkundigt hätte. War er somit, als ranghöchstes Mitglied der Stadtverwaltung von Langenthal, am Mobbing gegen mich beteiligt?

 

Vom Inhalt des Antwortbriefes, den der Anwalt an die Stadtverwaltung gesendet hatte, war ich völlig überrascht und sprachlos. Mir wurde auf erschreckende Weise klar, warum das vereinbarte Gespräch nicht stattfand.

 

†   13.06.2014, Der Anwalt war selber überrascht über den Vorwurf von D. Steiner, “M. Etter verweigere das Gespräch“, und er schrieb folgende Antwort an Stadtschreiber/Fürsprecher D. Steiner.

 

Sehr geehrter Herr Kollege

 

Ihr Schreiben überrascht mich

 

Tatsächlich hat sich ja folgendes abgespielt: Wir haben einen Besprechungstermin vereinbart, damit Herr Etter seine gesundheitliche Lage darlegen kann. Sie haben mir dann gesagt, Herr Etter besitze eine Waffe und Sie hätten Bedenken, was diesen Besprechungstermin angeht. Sie haben mir weiter mitgeteilt, dass Sie, sollte die Besprechung stattfinden, Polizisten in den Besprechungsraum mitnehmen würden. Sie hatten kein Interesse daran, dass Herr Etter zu Ihnen kommt.

Anders Herr Etter; er wollte seine gesundheitliche Lage aufzeigen. Ich habe mit Ihnen vereinbart, dass ich versuche, Herrn Etter zu überzeugen, die Besprechung ohne ihn durchzuführen oder zur Zeit zu verschieben. Dies ist mir gelungen, obwohl Herr Etter dies anders sah. […] Heute schreiben Sie mir einen Brief, in dem Sie so tun, als hätte die telefonische Besprechung nicht stattgefunden.

 

Wir können gerne versuchen, eine einvernehmliche Lösung zu finden; dazu bin ich gerne bereit. Es wäre aber gut, wenn nicht vorab bereits die Kündigungsgründe vorbereitet werden (Kommunikationsverhalten) und jede Abgangsvereinbarung kategorisch ausgeschlossen wird.

 

Ich bitte Sie höflich um eine Rückmeldung, ob Sie meine Auffassung teilen oder lieber einen Konfrontationskurs suchen.

 

 

Der Anwalt entkräftete somit den Vorwurf der “kommunikationsverweigernden Abwesenheit“ dessen ich von D. Steiner beschuldigt wurde.

 

Mir eine kriminelle, gemeingefährliche Neigung zu unterstellen kann nicht nur rufschädigend sein für meinen weiteren beruflichen Werdegang, sondern auch für mein ganzes weiteres Leben. Dieser neue Regiestreich stellte einen weiteren Höhepunkt in der inszenierten Verleumdung gegen mich dar. Die Unterstellung von Gemeingefährlichkeit ist Mobbing der übelsten Art und einer Stadtbehörde in keiner Weise würdig. Durch dieses Vorgehen der Stadt wurde keine Vertrauensbasis für ein ehrliches Gespräch geschaffen, und an eine Rückkehr von mir an meinen Arbeitsplatz war dadurch schwerlich zu denken. Hier wurde die betriebliche, sachliche Ebene verlassen. Man konstruierte und inszenierte eine Gegebenheit des Privatlebens (legaler Waffenbesitz) so um, dass sie in das Konzept der Kriminalisierung passte.

 

Nicht zu vergessen ist, dass sich das Mobbing gegen mich über einen längeren Zeitraum weiter entwickelte. D. Steiner war lediglich der “Schutzpatron“ der Beiden. Er hatte die Diffamierungen und Anschuldigungen gebilligt. Mit seiner haltlosen, inakzeptablen Erfindung der Waffengewalt gegen mich und der Aussage, dass er die Polizei in den Besprechungsraum aufbieten werde, falls ich zum vereinbarten Gesprächstermin erscheinen würde, hatte er das Mobbing gegen mich in eine höhere, diskreditierende Dimension gelenkt, welche kaum noch zu überbieten war.

Eine weitere Frage stellt sich schon: Woher wusste D. Steiner dass ich eine Waffe besitze, um danach der Phobie zu erliegen, er werde von mir bedroht?

 

†   03.07.2014, Ein Gespräch mit den Verantwortlichen der Stadt Langenthal, Hr. Daniel Steiner, Stadtschreiber, Fr. Mirjam Tschumi, stv. Stadtschreiberin und Fr. Fabiola Plüss, Leiterin Fachstelle Personal sowie mit mir in Begleitung meines Anwalts fand statt.

 

Vor dem Gespräch deponierte ich freiwillig meine legal besitzende Pistole auf dem Amt für öffentliche Sicherheit der Stadt Langenthal. Dies tat ich auf Anraten des mich in dieser schwierigen Situation beratenden Facharztes für Psychiatrie.

 

Zum Beginn der Sitzung erwähnte der Anwalt die freiwillige Waffenabgabe von mir und überreichte die Empfangsbestätigung des Polizeiinspektorats Langenthal für die Hinterlegung der Waffe. D. Steiner meinte daraufhin leise in läppischem Ton, es sei nur ein Scharmützel gewesen.

D. Steiner äusserte unmissverständlich die klare Haltung von R. Lang, dass dieser die Rückkehr von mir an meinen Arbeitsplatz wohl nicht begrüsse. Weiter wurde von den Vertretern der Stadt lediglich versucht, mich kränker darzustellen als ich tatsächlich war.

 

†   09.07.2014, Im Schreiben der Stadt wurde klar geäussert, wer in Zukunft das Sagen im Stadttheater Langenthal haben wird. »Abschliessend möchten wir festhalten, dass das Mitarbeiterumfeld im Stadttheater Langenthal aktuell definiert ist. Herr Steiner wies anlässlich des Gesprächs darauf hin, dass Herr Reto Lang neu ab 1. Juli 2014 als Fachbereichsleiter Stadttheater Angestellter der Stadt und Vorgesetzter des Personals des Stadttheaters sei …« Somit war nun alles klar über die neue hierarchische Struktur am Stadttheater.

 

Daher gab es auf Anraten des Psychiaters, welcher mich in dieser schwierigen Zeit begleitete, nur einen Tipp, um aus dieser inszenierten “Unterstellungs-Lügenspirale“ und den veränderten Arbeitsbedingungen gesundheitlich heil herauszukommen: “Den Ball flach halten“, und, falls es finanziell möglich sei, der Gesundheit zuliebe die Arbeitsstelle zu kündigen.

 

†   08.09.2014, Ich kündigte meine mehr als 20 Jahre lang mit Begeisterung und Engagement sowie grosser Freude und Motivation ausgefüllte Arbeitsstelle meiner Gesundheit (physisch und psychisch) zuliebe auf den 31.12.2014 und ging vorzeitig in Pension. Die Kündigung enthielt eine ausführliche Beschreibung der Gründe. Beigelegt war eine Kopie mit dem Vermerk »Kopie für den Gemeinderat«. Ich erhielt keine Rückmeldung, obwohl ich ursprünglich vom Gemeinderat angestellt wurde.

 

†   25.09.2014, Mir wurde der Erhalt der Kündigung bestätigt. Zugleich wurde mir schriftlich unterbreitet, »…das Anstellungsverhältnis in gegenseitigem Einvernehmen per 30. September 2014 aufzulösen, anstelle der ordentlichen Kündigung per 31. Dezember 2014«. Dies lehnte ich ab.

 

Es stellt sich die Frage, ob dies überhaupt gesetzlich konform war, nach einer ordentlichen Kündigung durch den Angestellten, ihm anzubieten, die Arbeitsstelle “in gegenseitigem Einvernehmen“ zu verlassen, damit er dann allenfalls Arbeitslosengeld beziehen kann?

 

Unter der Führung von D. Steiner gab es wiederholt Abgänge “in gegenseitigem Einvernehmen“. War da eventuell noch “gegenseitiges Stillschweigen“ vereinbart? Denn trotz Presseinformationen blieben die Gründe oft für die Öffentlichkeit verborgen und wurden in der Folge als Vermutungen herumgesprochen. Die Presse schrieb ab und zu darüber, ging aber der Sache nicht auf den Grund. Haben die Redakteure vielleicht selber schon Angst vor der Macht des übermächtigen Stadtschreibers D. Steiner?

 

 

Dichtung und Wahrheit

 

Stadtschreiber D. Steiner erinnert sich nicht mehr und kreiert ein neues “Angst-Scenario“.

 

Was diese diskreditierende Andichtung von Waffengewalt nachträglich noch nach sich zog, und wie ich als rechtmässiger Besitzer meine Pistole zurück erhielt, sei hier speziell erwähnt.

 

†   26.11.2016, In einem Brief an Stadtschreiber D. Steiner verlangte ich, dass er die Anschuldigung bezüglich Waffengewalt widerruft, damit ich die hinterlegte Waffe bei der Polizei abholen kann.

 

Mein Brief an Stadtschreiber D. Steiner

 

Gefährlichkeit durch Waffenbesitz

  

Herr Steiner

Im Mai 2014 haben Sie mir Gemeingefährlichkeit unterstellt, da ich eine Waffe besitze und Sie sich scheinbar bedroht fühlten. Ich habe in meinem Leben noch nie jemanden bedroht. Aus meiner Sicht war Ihre Äusserung, die schliesslich das Gespräch verhinderte, reine Verhandlungstaktik, um mir danach “Gesprächsverweigerung“ vorzuwerfen.

 

Auf Grund Ihrer Bedenken wurde mir empfohlen, meine Waffe bei der Polizei zu deponieren. So waren Sie nicht gezwungen, Ihren Befürchtungen nach zu geben und das von Ihnen erwähnte Polizeiaufgebot zu veranlassen.

 

Natürlich bleibt für mich Ihre Anschuldigung, “ich sei gefährlich, da ich eine Waffe besitze“, als Diskreditierung meiner Person bestehen.

 

Daher verlange ich von Ihnen, dass Sie diese Aussage schriftlich widerrufen, damit ich meine auf dem Amt für öffentliche Sicherheit deponierte Pistole abholen kann, als Bestätigung, dass Sie sich nicht mehr bedroht fühlen. 

 

†   04.03.2017, Auf das Schreiben von mir kam keine Reaktion. Daher bat ich in einem neuerlichen Brief höflich um die ausstehende Antwort von D. Steiner.

 

†   27.03.2017, In seinem Antwortschreiben will D. Steiner sich nicht mehr an die von mir beschriebenen Vorgänge erinnern, »[…]wie es zur Hinterlegung der Pistole beim Amt für öffentliche Sicherheit kam, entsprechen einerseits nicht meiner Erinnerung«. Weiter in seinem Schreiben dann folgende “Abschiebe-Bemerkung“; »haben Sie […] Ihre Pistole […] freiwillig zur Aufbewahrung abgegeben, und zwar nicht, weil ich ein ungutes Gefühl hatte, sondern weil dies bei den Mitarbeitenden des Stadttheaters der Fall war. Ich kenne […] die Umstände, die im Juli 2014 zur Abgabe der Waffe geführt haben, nicht. Deshalb habe ich Ihre Pistole der Kantonspolizei im Verwaltungsgebäude übergeben lassen, verbunden mit der Bitte, die Situation betreffend die Herausgabe der Waffe mit ihnen zu klären. Ich gehe davon aus, dass Sie von der Kantonspolizei kontaktiert werden. Sollte das nicht der Fall sein, melden Sie sich bitte dort.«

 

D. Steiner kannte den Grund sehr wohl!

Das Abschieben seiner Angst auf die Mitarbeitenden des Stadttheaters ist hochinteressant und bestätigt, dass D. Steiner im Mai 2014 tatsächlich gegenüber meinem Anwalt geäussert hatte: »Sollte die Besprechung stattfinden, er (D. Steiner) Polizisten in den Besprechungsraum mitnehmen würde.« (siehe Brief des Anwalts vom 13.06.2014) Nun liegt die Frage nahe, will sich hier D. Steiner mittels “sich nicht mehr erinnern können“ und dem Abschieben des “unguten Gefühls“ auf die Mitarbeiter des Stadttheaters von seinen Äusserungen distanzieren? Brisant ist ebenfalls, dass die Mitarbeiter des Stadttheaters bei der Besprechung gar nicht anwesend waren.

Des weiteren schrieb D. Steiner, dass er die von mir freiwillig auf dem Polizeiinspektorat der Stadt Langenthal deponierte Pistole an die Kantonspolizei Bern übergeben habe. Durfte er das überhaupt, ohne den Waffenbesitzer zu informieren? Vielmehr stellt sich die Frage, ob D. Steiner mit dieser Aktion erreichen wollte, dass ich vielleicht auf diese Art in eine gemeingefährliche Ecke geschoben werden könnte?

 

Ich musste dann mittels “Strafregisterauszug“ und einem “Rechtlichen Gehör“ bei der Kriminalabteilung der Polizei- und Militärdirektion des Kantons Bern um die Herausgabe der Waffe ersuchen. Zu beanstanden gegenüber mir gab es nichts und ich konnte meine Pistole bei der Kantonspolizei Fachbereich Waffen, Sprengstoff und Gewerbe in Bern abholen.


Daher sei allen Waffenbesitzerinnen und Waffenbesitzern in Erinnerung gerufen: Wer eine Schusswaffe besitzt, muss jederzeit damit rechnen, dass ihm bei Meinungs-verschiedenheiten (auch fachlichen) Waffengewalt angedichtet werden kann und mit polizeilichen Massnahmen gedroht wird. 


 

 

Nachdenkliches

 

Muss der vorliegende Report als ein klassisches Mobbing mit Führungsversagen definiert werden, wie es in Büchern und Zeitschriften über Mobbing zu lesen ist?

  • Vermutungen und Verleumdungen werden ausgesprochen, schriftlich festgehalten und weitergereicht, ohne vorgängig mit der betreffenden Person zu sprechen.
  • Die Mobber streuen Gerüchte und beginnen zusätzlich berufliche Fähigkeiten zu kritisieren.
  • Schikanöse und erniedrigende Arbeitszuweisung, ungerechtfertigte Kritik an der Arbeitsweise und den Leistungen, Entziehen wichtiger Aufgaben und Kompetenzen.
  • Andichten eines kommenden Burnouts als fürsorgliche Vorspiegelung.
  • Provozieren mit Mehrarbeit, deren Nutzen fragwürdig ist und darauf hoffen, dass die Person ausrastet. Dies möglichst vor zusätzlich anwesenden Personen, damit man Zeugen hat und das anfangs angedichtete Burnout bestätigt wird.
  • Nicht fachgerechte Einmischung in die Arbeit.
  • Lächerlich machen vor versammelten Personen.
  • Drohungen aussprechen.
  • Informationen vorenthalten.
  • Mangelhafte Führungs- und Kontrollstrukturen: Seilschaften werden gebildet.
  • Neid und Eifersucht.
  • Sehr schlechte, provozierende Qualifikationen.

Einige Vorfälle und Äusserungen gegen mich durch meinen Untergebenen und meine Vorgesetzten, entsprechen genau den erwähnten Punkten. Regieartig in Szene gesetzt führte dies unweigerlich dazu, mich von der Arbeitsstelle zu eliminieren.

 

Das in der Mitteilungsvereinbarung angedichtete Burnout war nicht eingetroffen. Ich habe nach den üblen Anfeindungen das ganze kommende Jahr das Theater im technischen Bereich bestens geleitet, ohne einen Krankheitstag. Dass ich krank wurde lag allein in der Tatsache, dass meine Arbeitsbedingungen und meine Kompetenzen ausgehebelt wurden und ich bei verschiedenen Gelegenheiten mehrmals bedroht und gedemütigt wurde.

Die Kriminalisierung meiner Person durch die Verantwortlichen der Stadt oder wen auch immer, ging entschieden zu weit. Mir eine kriminelle, gemeingefährliche Neigung zu unterstellen kann rufschädigend sein für mein ganzes weiteres Leben.

 

Durch das Gesetz wäre ein gewisser Schutz vor Mobbing vorhanden. Wenn das Mobbingopfer jedoch nicht genug Geld hat, kann es eine juristische Auseinandersetzung nicht einmal im Ansatz finanzieren. (hier in diesem Falle mit einer Stadtverwaltung).

 

 

Sanierung Stadttheater Langenthal 2016 / 17

 

Ich erkannte, dass meine Dienste und mein Fachwissen als diplomierter Ingenieur und Meister für Veranstaltungstechnik mit über 20-jähriger Erfahrung am Theater nicht mehr gefragt waren. Von mir verlangte R. Lang fraglose Zustimmung zu all seinen Ideen. Ob betriebs-, sicherheits- und gebäudetechnische Aspekte zu wenig oder gar nicht berücksichtigt wurden, bleibt offen. 

 

Weiter will ich mich zur Sanierung nicht äussern, denn nur im täglichen Umgang mit dem Gebäude und seiner Infrastruktur kann beurteilt werden, ob die Sanierung möglichst vielen Ansprüchen gerecht wird.

 

Als Autor des “mobbing-report.ch“ verabschiede ich mich mit zwei, nicht nur zum Schmunzeln, sondern auch zum Nachdenken anregenden Cartoons.

 

 

Langenthal Stadttheater Haupteingang

               Neuer Haupteingang


 

 

 

Langenthal Stadttheater Fenster

               Fenstersanierung


 

 

Zum Schluss, Dank und Weisheit

 

 

Wird die Welt durch diesen Bericht gerechter? …..Wohl kaum!

 

Im Moment scheint es, dass der Narzissmus, das heisst wachsendes narzisstisches (egoistisches) Denken und Handeln die Welt und unsere Gesellschaft verändert. Dieser Zeitgeist zeigt sich auch immer mehr in der Arbeitswelt, vor allem in den Chefetagen aber auch bei Untergebenen und Kollegen. Immer mehr “Mobbing-Aktionen“ sind die Folge davon.

 

Vorgesetzte, die eine ausgeprägte narzisstische Veranlagung besitzen und ausleben (können) werden nicht nur zur Hölle für gewisse Untergebene, sondern sie schaden längerfristig dem Unternehmen.

 

So können Narzissten als Meister des “bösartigen Mobbings“ gesehen werden. Ihr gespielter Charme, ihre Redegewandtheit und Selbstsicherheit, das überzeugende und verführerische Auftreten mit vorgespielter Kollegialität imponiert vielfach schon bei der ersten Begegnung und zieht Leute als “Jubelknechte“ in deren Bann.

 

Es mag sein dass involvierte und aussenstehende Personen die hier beschriebenen Fakten anders sehen, dann ist das ihre Wahrheit, denn es gibt verschiedene Realitäten. Jedoch sind die Absicht und die daraus folgenden Handlungen massgebend.

 

Für mich ist keine Abwärtsspirale entstanden, denn ich wurde in dieser schwierigen Lebenssituation von meiner langjährigen Lebenspartnerin Verena Sigrist mit allen Kräften unterstützt.

Sie selbst war über 14 Jahre ebenfalls am Stadttheater Langenthal angestellt und erlebte dieses “inszenierte Schmierentheater“ hautnah mit.

 

Einen herzlichen Dank geht an die Personen:

  • Die 1991 M. Etter angestellt haben und ihm vertraut haben.
  • Die über viele Jahre seine integeren Vorgesetzten waren.
  • Die innerhalb des Theaterbetriebes für einen reibungslosen, freundlichen und pflichtbewussten Ablauf gesorgt haben, sei dies im Zuschauerbereich oder auf der Bühne.
  • Die in den verschiedensten Belangen mit M. Etter zu tun hatten und freundlich, fachbezogen und “theatermässig“ an den unzähligen Aufführungen und Veranstaltungen mitwirkten.
  • Die M. Etter in der schwierigen Zeit begleitet und unterstützt haben.
  • Welche zum Gelingen dieser Veröffentlichung mit Engagement, Fachwissen, Professionalität und feiner bildlich dargestellter Satire beigetragen haben.

 

Ein paar treffende Weisheiten und Aussagen:

 

»Verantwortlich ist man nicht nur für das, was man tut, sondern auch für das, was man nicht tut.«     Laotse

 

»Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.«    Edmund Burke

 

»Wer zur Quelle will, muss gegen den Strom schwimmen.«   Chinesische Weisheit

 

»Mit dem Gewicht der Zunge kann man einen Menschen zerstören.«    Abgeändert aus China

 

»Je grösser die Lüge, desto mehr Menschen folgen ihr.«    Keine gesicherte Zuordnung

 

»Unpünktlichkeit ist ein Mangel an Anstand, Respekt und Wertschätzung.«

 

 

Interessantes zum Thema Mobbing

 

Bücher:

“Der Arschloch-Faktor“

Autor:    Robert I. Sutton

ISBN:    978-3-453-60060-7

 

"Die Narzissmusfalle"

Autor:    Prof. Dr. Reinhard Haller

ISBN:    978-3-7110-0037-8

 

Vortrag ansehen:

Von Prof. Dr. Reinhard Haller,  "Die Narzissmusfalle"

 

Die Bücher und der Vortrag geben einen ungefilterten Einblick in die Persönlichkeitsstrukturen und die Machenschaften von Narzissten, welche oft auch das Mobben beherrschen.

 

Film:

“MOBBING“ (2012)

Sehenswerter Film, als DVD erhältlich

Regie:   Nicole Weegmann

 

 

 

 

Autor des Berichtes:

Marcel Etter

 

Cartoons von

Walter Hollenstein, 3280 Murten

http://www.hollenstein-cartoons.ch/de